Sammelwiderspruch gegen Google Street View

 

Street View, die aus datenschutzrechtlichen Gründen umstrittene Anwendung des Internetgiganten Google, befindet sich auch in Deutschland in der Abschlussphase. Bislang können die virtuellen Stadtrundgänge nur in ausländischen Städten durchgeführt werden, doch schon bald wird auch die Bundesrepublik Deutschland flächendeckend im Netz abgebildet.

„Wer nicht möchte, dass sein Haus, seine Wohnung oder sein Auto permanent im Internet zu sehen ist, sollte unbedingt hiergegen Widerspruch einlegen“, rät Ralph Spiegler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm.

Googles Street View besteht aus unzähligen Fotoaufnahmen kompletter Straßenzüge. Zusammengesetzt ergeben diese ein realistisches Abbild des Straßennetzes, welches für Jedermann einsehbar ist. Darauf zu sehen sind neben Häusern auch Personen und Kraftfahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt der Aufnahme auf der Straße befinden.

„Durch die hohe Detailgenauigkeit wird die Privatsphäre des Einzelnen verletzt“, sagt Bürgermeister Spiegler. Er sieht darin einen ganz klaren Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und betrachtet den Dienst als eindeutige Missachtung des Datenschutzes. Spiegler empfiehlt, gegen die Veröffentlichung Widerspruch einzulegen.

Um den Bürgern hierbei behilflich zu sein, bietet die Verbandsgemeinde Nieder-Olm in der Zeit bis zum 31. August 2010 die Möglichkeit, sich an einem Sammelwiderspruch gegen Street View zu beteiligen.

Die entsprechenden Listen liegen ab sofort an der Information der Verbandsgemeindeverwaltung, Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm aus. Dort kann sich jeder eintragen, der gegen die Veröffentlichung persönlicher Daten ist. Google wird nach eigener Aussage zuerst alle Widersprüche abarbeiten, bevor Street View auch in Deutschland online geht.

Nähere Information zum Datenschutz und den Widerspruchsmöglichkeiten gegen Street View erhalten Sie bei google unter www.google.de/help/maps/streetview/privacy.html.

09. Juni 2010