Spiegler: Google Street View verletzt Persönlichkeitsrechte

 

Der Internetkonzern Google weitet seine Dienste aus und führt mit Google Street View eines der bislang umstrittensten Projekte ein. Bei Street View werden komplette Straßenzüge gefilmt und anschließend dauerhaft im Internet, für Jedermann einsehbar, veröffentlicht.

 
Google nimmt seine „Street Views“ im Vorbeifahren auf. Auf Autodächern sind markante Kameras installiert.
Foto: Flickr.com / byrion

Die Krux an der Sache ist, dass auch auf der Straße befindliche Personen abgelichtet und somit in ihrer Privatsphäre verletzt werden. Gleichzeitig werden Häuser- und Grundstücksdetails exakt wiedergegeben und könnten im schlimmsten Falle sogar Einbrechern als hervorragende Planungsgrundlage für den nächsten Beutezug dienen.

Ralph Spiegler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, sieht darin einen ganz klaren Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und betrachtet den Dienst als eindeutige Missachtung des Datenschutzes. Auch wenn die Verbandsgemeinde Nieder-Olm zur Zeit noch nicht von Google erfasst wird, empfiehlt der Bürgermeister daher bereits jetzt schon Widerspruch gegen die Speicherung und Veröffentlichung von privaten Daten einzulegen.

Recht gibt Spiegler ein Gutachten der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass Einblicke über Grundstücksgrenzen hinweg oder auch Detailaufnahmen von Einfamilienhäusern unzulässig sind.

„Im eigenen Interesse sollte jeder von der Möglichkeit des Widerspruchs Gebrauch machen“, rät Spiegler. Der Widerspruch kann entweder per E-Mail an streetview-deutschland@google.com oder postalisch an Google Germany GmbH, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg eingelegt werden.

Ebenso wie bereits viele andere betroffene Kommunen in der gesamten Bundesrepublik, hat die Verbandsgemeinde Nieder-Olm einen Musterwiderspruch vorbereitet, der hier auf der Homepage als Word-Dokument abgerufen werden kann.

Zum Download des Musterwiderspruchs.