Bebauungspläne
Die Gemeinden haben die Planungshoheit für ihr Gebiet und können Bauleitpläne aufstellen. Ziel dieser Bauleitplanung ist es, die städtebauliche Entwicklung in Stadt und Land zu ordnen. In den Bauleitplänen haben die Gemeinden die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten.
Im Unterschied zum Flächennutzungsplan - als vorbereitenden Bauleitplan - enthält der Bebauungsplan die gegenüber jedermann rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Hinweis zu den Bebauungsplänen:
Bitte beachten Sie, dass, soweit der Plan nicht in Originalgröße ausgedruckt werden kann, der Maßstab nicht mit dem Originalmaßstab übereinstimmen muss.
Als weiterer Service stehen auch einige Bebauungsplanentwürfe mit Begründung während der Offenlage als zusätzliche Information zur Verfügung.
Auszug vom Flächennutzungsplan 2025 der
Verbandsgemeinde Nieder-Olm
- Gesamtplan inkl. Legende (Maßstab 1:10.000)
- Begründung
- Umweltbericht
- Zusammenfassende Erklärung
Auszug vom Flächennutzungsplan 2025 -
1. Änderung der Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Verbandsgmeinde Nieder-Olm (Stand Februar 2018)
Aktuelle Bebauungspläne:
Jugenheim
- Gewerbegebiet Im Wiesenweg II
Klein-winternheim
- An der Bordwiese einschließlich nieder-olmer pfad - 4. änderung
- Östlich der Bahnhofstraße
Stadt Nieder-Olm
- Weinberg V
- Gewerbepark Süd - 1. Änderung einschließlich Gewerbepark Ingelheimer Straße - 16. Änderung
- südlich der Oppenheimer Straße
Ober-olm
- Aicherweg
Sörgenloch
- Wethbach
- Wethbach II einschließlich Wethbach - 1. Änderung
Weitere, als Satzung beschlossene, Bebauungspläne der Verbandsgemeinde Nieder-Olm können mit ihren rechtsverbindlichen Festsetzungen sowie ihren jeweiligen Geltungsbereichen unter folgendem Link eingesehen werden:
hier klicken --> Bebauungspläne der Verbandsgemeinde Nieder-Olm