Daran schloss sich ein juristisches Tauziehen an, das noch nicht entschieden ist. Am 14. Februar 2019 um 10:15 Uhr wird in Kassel vor dem Hess. VGH die nächste mündliche Verhandlung zur Klage gegen die Südumfliegung stattfinden, möglicherweise mit einem Urteil. Ende 2015 hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nach einem Berufungsverfahren die Klage gegen die Südumfliegung zur Neuverhandlung an den Hess. VGH zurückverwiesen.
In seiner Zurückverweisung an den Hess. VGH hat das BVerwG entschieden, dass bei der Entscheidung über die Flugrouten nur noch eine Kapazität von 98 Flugbewegungen pro Stunde zu Grunde gelegt werden braucht und nicht von 125 wie ursprünglich im Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenausbau geplant. Auf Basis der reduzierten Zahl der Flugbewegungen müsse die Lärmbetroffenheit durch die Südumfliegung vor dem VGH neu bewertet werden. Nach Auffassung der Kläger muss deshalb die Flugroutenentscheidung für den Verlauf der Südumfliegung neu abgewogen werden.
Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm tritt dafür ein, dass der Fluglärm gerecht verteilt wird und die alten Nordabflugrouten statt der Südumfliegung genutzt werden. „Gerade bei reduzierten Kapazitätsanforderungen sollte das möglich sein“, begründen Bürgermeister Spiegler, der 1. Beigeordnete Erwin Malkmus und der Fluglärmbeauftragte Bernd-Olaf Hagedorn.
10. September 2018