Dazu muss der Personalausweis vorgelegt werden. Weiterhin können in dieser Zeit im Wahlbüro die Wahlbriefe für die Teilnahme an der Briefwahl abgegeben werden. Nach der samstäglichen Öffnungszeit können die Wähler die Wahlbriefe in den Briefkasten des Rathauses einwerfen.
Bei plötzlicher Erkrankung können die durch Vollmacht Bevollmächtigten am Wahlsonntag, 04.03.2018, ab 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr ebenfalls im Wahlbüro die Briefwahl für die Erkrankten beantragen und erhalten.
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1. März 2018