Kindertagesstätten
Der Landkreis Mainz-Bingen hat entschieden, auf die Elternbeiträge für den Monat April zu verzichten. Beschlossen wurde außerdem, dass die Beiträge für den Monat Mai zunächst ausgesetzt werden. Sollte auch weiterhin keine Betreuung stattfinden, so beabsichtigt der Kreis auch hier einen Verzicht zu erklären. Bereits für April per Dauerauftrag überwiesene Beträge werden schnellstmöglich zurückerstattet.
Der Einzug von Verpflegungsbeiträgen der Kindertagesstätten wurde im Monat April bereits ausgesetzt. Diese Regelung findet auch im Mai Anwendung. Eine abschließende Entscheidung über den Verzicht steht noch aus und muss in den jeweiligen Gremien der Gemeinden gesondert getroffen werden.
In den Fällen, in denen im Rahmen der Notbetreuung Verpflegung in Anspruch genommen wurde, erfolgt ein nachträglicher Gebühreneinzug.
Betreuende Grundschule
Auch für den Monat Mai wird der Gebühreneinzug sowohl für die Betreuung als auch für die Verpflegung ausgesetzt. Auch hier gilt, dass ein endgültiger Verzicht erst dann erfolgen kann, wenn ein entsprechender Beschluss des Trägervereins gefasst wurde.
Musikschule
Ab Mai werden die Gebühren mit Ausnahme für das zweite Jahr der Musikalischen Früherziehung (Kursende Juli 2020) und der Musikalischen Grundausbildung wieder regulär eingezogen, da mittlerweile alternative Unterrichtsformen angeboten werden. Die Musikschule der Verbandsgemeinde Nieder-Olm arbeitet über verschiedene online-Möglichkeiten von Video- bis skype-Unterricht. Ausgefallene Unterrichtsstunden werden nach der Coronakrise nachgeholt.
27. April 2020