Danach ist der erhöhte Schutz für vorerkrankte, ältere und im weitesten Sinne pflegebedürftige Menschen notwendig und soll durch die Verfügung gewährleistet werden. Grundsätzlich gilt, dass Personen, die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, für die Dauer der Inkubationszeit von 14 Tagen nach Ankunft aus einem der fraglichen Gebiete die entsprechenden Einrichtungen nicht betreten dürfen. Dies gilt auch für deren Kontaktpersonen.
Bereits infizierteMenschen dürfen Krankenhäuser sowie Pflege- und Behinderteneinrichtungen erst dann wieder betreten, wenn sie ärztlich bestätigt wieder gesund sind.
Die Regelungen im Detail entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung unter der Adresse www.mainz-bingen.de.
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20. März 2020