Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen weist darauf hin, dass Betroffene den entstandenen Verdienstausfall unter bestimmten Voraussetzungen nun geltend machen können. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung informiert in diesem Zusammenhang über Bedingungen, Regelungen und Fristen zum Anspruch auf Entschädigung des Verdienstausfalles.
Zugriff auf die Informationen des Landesamtes haben Sie über die Homepage der Kreisverwaltung Mainz-Bingen auf der Seite „Aktuelle Informationen zum Corona-Virus SARS-CoV-2“ unter dem Punkt „Allgemeine Infos, FAQs & Hygienetipps“.
Text: Landkreis Mainz-Bingen
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23. April 2020