In unaufschiebbaren Fällen bitten wir Sie, zunächst telefonischen Kontakt mit der Verbandsgemeindeverwaltung aufzunehmen. Hier wird man Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise beraten. Der Zugang zum Rathaus ist in den o.g. Fällen nur noch über den Hintereingang unter Verwendung der dortigen Sprechanlage möglich. Ein Zutritt durch den Haupteingang ist nicht möglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der besonderen Situation ein „offenes Rathaus“ nicht länger angeboten werden kann. Sobald sich die äußeren Umstände geändert haben, wird die Verbandsgemeinde Nieder-Olm die getroffenen Maßnahmen wieder aufheben.
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13. März 2020