Nach der Regelung entscheiden Tagespflegepersonen in Absprache mit den Eltern, welche drei Kinder weiterhin betreut werden können. Dabei ist wichtig, dass dies immer die drei gleichen Kinder sind und nicht verschiedene Kinder an unterschiedlichen Wochentagen betreut werden - wie bisher möglich. Das Jugendamt des Landkreises Mainz-Bingen empfiehlt, nach Dringlichkeit des Betreuungsbedarfes zu prüfen und zunächst die Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen auszuwählen.
Für ausgefallene Betreuungen und Verdienstausfälle wird es eine Entschädigung geben, vorrangig aus den Hilfspaketen des Bundes und des Landes. Ansonsten wird der Landkreis entsprechend des Beschlusses des Kreisvorstandes prüfen, in welcher Höhe die laufenden Geldleistungen für die entstandenen Verdienstausfälle weitergezahlt werden können. Entsprechende Kriterien werden zurzeit erarbeitet.
Elternbeiträge werden nur fällig, wenn eine Betreuung tatsächlich stattgefunden hat.
Text: Landkreis Mainz-Bingen
3. April 2020