Wie mehrere Nachrichtenportale berichten, kann der Wahl des Namens "Schutzmaske, Atemschutz oder Mundschutz" dazu führen, dass eine Abmahnung ins Haus flattert.
N-tv schreibt hierzu auf seiner Internetseite:
"Unter anderem warnt die IT-Recht Kanzlei München davor, die Stoffmasken als Mundschutz oder Atemschutz anzubieten. Denn damit nähmen sie eine Widmung vor, die Medizinprodukten vorbehalten ist, also Masken, die klinisch bewertet wurden und eine CE-Kennzeichnung haben. Das ist bei selbst genähten Stoffmasken natürlich nicht so.
"Schutz" muss raus
Wenn diese Produkte trotzdem als Mund- und/oder Atemschutzmasken angeboten werden, begründe dies Verstöße gegen die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) und gegen das Irreführungsverbot nach Paragraf 4 Absatz 2 des MPG, schreibt Rechtsanwalt Phil Salewski. Die Folge könnten nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern auch Straf- und Bußgeldverfahren sein."
Auch t-online berichtet über solche Fälle. Konkret erhielten Frauen, die in Bayern für ein Kinderhospiz und ein Therapiezentrum ehrenamtlich Mundmasken nähen, eine entsprechende Abmahnung.
Damit auch Ihnen dies nicht passiert, bitten wir bei Online-Postings auf die richtige Bezeichnung zu achten.
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2. April 2020