Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm sowie die angehörigen Gemeinden bitten darum, die Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung auch weiterhin zu beachten. Kontaktbeschränkungen gelten für den gesamten öffentlichen Raum. Dazu gehören insbesondere auch öffentliche Plätze, Grillhütten, Weinbergshäuschen, Tische des Weines u.ä.
Öffentliche Sportanlagen (Sportplätze, Skateanlagen, Senioren-Fitnessgeräte) in den Gemeinden bleiben weiterhin – auch für den Individualsport – gesperrt.
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20. April 2020