Laut Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde dürfen Hunde innerhalb bebauter Ortslagen nur von geeigneten Personen an kurzer Leine geführt werden – ohne Ausnahme. „So soll sichergestellt werden, dass Dritte weder gefährdet noch belästigt werden. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden“, informiert die Abteilung „Bürgerdienste“ der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm.
Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Hunde grundsätzlich frei laufen, allerdings nur, wenn sie über einen aktiven Tollwutschutz verfügen, zuverlässig gehorchen und sich bei Annäherung anderer Personen oder Tiere unmittelbar und ohne Aufforderung anleinen lassen. Die Verwaltung empfiehlt jedoch dringend, Hunde auch in Feld, Wald und Flur angeleint zu führen, um Konflikte mit anderen Tieren oder Menschen zu vermeiden.
Aktueller Anlass ist ein Vorfall, bei dem freilaufende Hunde Rehe aufgescheucht und über längere Zeit hinweg gehetzt haben. Solche Situationen sind nicht nur tierschutzrechtlich höchst bedenklich, sondern bedeuten für die betroffenen Wildtiere extremen Stress.
Die Verbandsgemeinde appelliert daher eindringlich an alle Hundehalter*innen, Rücksicht zu nehmen - auf Mitmenschen ebenso wie auf die heimische Tierwelt.