Beschlüsse aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 18. Dezember 2025


Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 beschlossen

Der Verbandsgemeinderat hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2026 verabschiedet. Nach mehreren Änderungsanträgen aus den Fraktionen, einigten sich die Fraktionsvorsitzenden auf einen gemeinsamen Kompromiss.

Kern der Einigung ist eine Absenkung der Verbandsgemeindeumlage um 0,3 Punkte. Der Umlagesatz wird damit für das Jahr 2026 auf 35,45 Punkte festgesetzt. Die erforderlichen Einsparungen werden innerhalb des Haushaltes erwirtschaftet. Unter anderem wird auf den geplanten Erwerb eines Kraftfahrzeuges verzichtet. Zusätzlich erfolgen Einsparungen im Bereich „Unterhaltungen“. Mit dem Haushaltsbeschluss verbindet der Rat das Ziel, die Ortsgemeinden spürbar zu entlasten und zugleich die Handlungsfähigkeit der Verbandsgemeinde zu sichern. Kredite sind im Haushalt 2026 nicht vorgesehen.


Wiederwahl der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten

Der VG-Rat hat die Wiederwahl von Inge Brauburger zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Nieder-Olm beschlossen. Sie führt ihr Amt damit für weitere zwei Jahre fort.

Frau Brauburger ist seit Dezember 2022 im Amt tätig. Sie ist für alle Menschen in der Verbandsgemeinde ansprechbar. Besonders setzt sie sich für Frauen ein, die Benachteiligung erleben oder jemanden brauchen, der zuhört und hilft. Der Rat würdigte ihr Engagement und sprach ihr einstimmig das erneute Vertrauen aus.


Fördermittel für das Rheinhessen-Bad

Der VG-Rat will für das Rheinhessen-Bad Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beantragen. Mit diesem Programm unterstützt der Bund Kommunen mit Zuschüssen von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Ziel ist eine umfassende Modernisierung der Sport- und Badebereiche. Vorgesehen sind unter anderem Maßnahmen an Umkleiden, Sanitäranlagen, an der Schwimmbadtechnik sowie zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Darüber hinaus sollen auch der Klimaschutz, die Energieeffizienz und der Einsatz von ökologischen Materialien Berücksichtigung finden.


Neue Satzung zu Kosten und Gebühren der Feuerwehr

Der Verbandsgemeinderat hat eine neue Satzung beschlossen, die festlegt, wann für Feuerwehrleistungen Gebühren anfallen. Bei Einsätzen der Feuerwehr zu Bränden, Notfällen oder Katastrophen bleibt die Hilfe weiterhin kostenlos.

Anders verhält es sich bei Einsätzen, die nicht unmittelbar der Gefahrenabwehr dienen. Wenn zum Beispiel eine Tür geöffnet oder ein Umweltschaden beseitigt werden soll, fallen künftig Gebühren an. In besonderen Fällen kann, wenn eine Zahlung unzumutbar wäre oder das öffentliche Interesse überwiegt, ganz oder teilweise auf Gebühren verzichtet werden. Diese Satzung ersetzt die bisherige und richtet sich nach den Vorgaben des Landes.


Alle weiteren Beschlüsse der gestrigen Sitzung sind hier, auf der Homepage der VG Nieder-Olm unter dem Button "Rats- und Ausschusssitzungen", nachzulesen.