Verändertes Anflugverfahren „Segmented Approach“ – Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung in der Verbandsgemeinde


Nach derzeitigen Prognosen wird auch die Verbandsgemeinde Nieder-Olm eine spürbare Veränderung der Fluglärmbelastung erfahren. Die bisherigen Bewertungen zeigen, dass die Anpassung des Anflugweges grundsätzlich zu einer Verbesserung der Lärmsituation in Teilen der Verbandsgemeinde beitragen wird. Gleichwohl ist klar, dass die neue Routenführung nicht zu einer vollständigen Entlastung aller betroffenen Gebiete führen kann. Einige Ortsteile werden weiterhin Fluglärm ausgesetzt sein – wenn auch in geringerem Ausmaß.

Ungeachtet dieser positiven Tendenzen bleibt das zentrale Anliegen der Verbandsgemeinde bestehen: Wir setzen uns weiterhin konsequent für die Einführung eines umfassenden Nachtflugverbots von 22:00 bis 06:00 Uhr am Flughafen Frankfurt ein. Ein solches Verbot ist aus unserer Sicht ein wesentlicher Schritt, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu schützen.

Denn Fluglärm und die durch den Flugverkehr verursachte Feinstaubbelastung bergen erhebliche Risiken. Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen seit Jahren darauf hin, dass dauerhafte Lärmbelastung zu langfristigen gesundheitlichen Schäden führen kann – darunter Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und erhöhte Stressbelastung. Auch Feinstaub gilt als gesundheitlich bedenklich und kann das Risiko chronischer Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen.

Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm wird daher weiterhin alle verfügbaren politischen und rechtlichen Mittel ausschöpfen, um Lärmschutz und Gesundheitsschutz für die Bevölkerung zu verbessern. Wir stehen dazu in engem Austausch mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden sowie den kommunalen Initiativen im Rhein-Main-Gebiet.

Weitere Information können unter www.flk-frankfurt.de Pressebericht vom 19.11.2025 nachgelesen werden. 

Für Rückfragen steht Robert Zindler als Verkehrslärmbeauftragte der Verbandsgemeinde Nieder-Olm gerne zur Verfügung.