Einzugsermächtigung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm verschickt Bescheide verschiedener Abgabearten. Die darin festgesetzten Raten sind zu den Fälligkeitsterminen zu zahlen.

    Nutzen Sie den bequemen Zahlungsweg, um unnötige Wege und Kosten zu sparen, indem Sie sich für eine Einzugsermächtigung entscheiden.

    Kontoinhaber und Zahlungspflichtiger sollte dabei unbedingt übereinstimmen, da die Banken ansonsten die Zahlungen kostenpflichtig zurückweisen (Rücklastschrift).

    Bitte teilen Sie uns schriftlich Ihr Personenkennzeichen, Ihre Bankverbindung und Ihre Anschrift mit, damit eine korrekte Verbuchung erfolgen kann. Beachten Sie dabei bitte, dass die Einzugsermächtigung immer nur für das Personenkennzeichen gilt, für das sie erteilt wird. Sollten Sie mehrere Personenkennzeichen haben, müssen Sie uns alle angeben, für die die Einzugsermächtigung gelten soll.

    Der schriftliche Widerruf der Einzugsermächtigung ist jederzeit möglich.
  • Anträge / Formulare