Kindergartenbeiträge

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Über die Art der Kindertagesstätten (Kinderkrippen, -gärten und -horte), Anzahl der Einrichtungen und Anzahl der Plätze kann man sich bei der Ortsgemeinde bzw. der Stadt Nieder-Olm sowie bei der Verbandsgemeinde Nieder-Olm informieren.

    Dort bekommen Sie die Kontaktadressen der jeweiligen Kindertagesstätte. Bei der Verbandsgemeinde Nieder-Olm  / Abt. 2 Bürgerdienste, Frau Kempf, Tel. 06136-69130
    Die Anmeldung erfolgt direkt in der jeweiligen Einrichtung.


    Die Beiträge werden von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen festgesetzt und über die Verbandsgemeinde Nieder-Olm erhoben.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nieder-Olm
     

    Anträge sind in den Kindertagesstätten oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm erhältlich.

    Seit 01.08.1998 sind für alle Kindertagesstätten im Kreis Mainz-Bingen, die Elternbeiträge unter Berücksichtigung des Einkommens festzusetzen, sofern dies beantragt wird.

    Maßgebend ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes.

    Der Elternbeitrag wird jeweils für den Zeitraum vom 01.08 bis 31.07 des Folgejahres festgesetzt. Der Kindergartenträger oder eine von ihm benannte Stelle wird darüber informiert, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum der jeweilige Elternbeitrag festgesetzt wird.

    Stellen die Sorgeberechtigten keinen Antrag auf Festsetzung des Elternbeitrages oder legen sie innerhalb einer durch gesonderte Aufforderung gesetzten angemessenen Frist keine geeignete Unterlagen vor, wird der jeweils geltende Höchstbeitrag fällig.

    Ihr Ansprechpartner:
    Kreisverwaltung Mainz-Bingen
    Georg-Rückert-Straße 11
    55218 Ingelheim
    Tel.: 06132 787-0

    An wen muss ich mich wenden?
    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende