Kirchenaustritt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung


    Leistungsbeschreibung

    Zuständig:

    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung

     

    Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche muss in Rheinland-Pfalz beim Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden.


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nieder-Olm
    Es ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende