Kirchenaustritt
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungZuständig:
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche muss in Rheinland-Pfalz beim Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nieder-OlmEs ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen