Anschriftenänderung Kfz-Schein

  • Leistungsbeschreibung

    Bei einem Wohnungswechsel bestehen Meldepflichten sowohl gegenüber der Meldebehörde als auch gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle.

    Es besteht daher die Möglichkeit die Anschrift auf Ihrem Kfz-Schein ändern zu lassen (nur bei Umzug innerhalb des Landkreises Mainz-Bingen).

    Die Änderung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, bei Ihrer Ortsgemeindeverwaltung oder direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragt werden.

    Die Änderung wird der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Kfz-Zulassungsstelle, mitgeteilt.

    Die Gebühr beträgt 10,70 €. Die Kfz-Scheinänderung ist umgehend möglich.

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen:
    Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim
    Sant-Ambrogio-Ring 11
    55276 Oppenheim
    Tel.: 06133/94030

    Kfz-Zulassungsstelle Bingen
    Mainzer Straße 57-59
    55411 Bingen
    Tel.: 06721/91710