Vorläufige Ausweispapiere - Bundespersonalausweis (BPA) und Reisepass (RP)

  • Leistungsbeschreibung

    Ein vorläufiger BPA / RP wird auf Antrag des Ausweisbewerbers ausgestellt. Zur Antragsstellung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.

    Einen vorläufiger BPA/RP kann jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz beantragen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der vorläufige BPA wird für eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt.
    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Der vorläufige BPA/RP kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm im Rahmen der Sprechzeiten beantragt werden.

    Bei Antrag auf Ausstellung eines RP für Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile schriftlich zustimmen. Bei Vorlage der Zustimmungserklärung muß die Passbehörde die Unterschrift prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Dokumente vor (Personalausweis, Reisepass, usw).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muß ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorgelegt werden.
    Zur Beantragung eines vorläufigen RP ist ebenfalls ein neues biometrietaugliches Passbild vorgelegt werden.
    Weiterhin den bisherigen BPA/Reisepass (bei Verlust des bisherigen BPA ist die Geburtsurkunde vorzulegen; bei Erstbeantragung des BPA ist der Kinderausweis bzw. die Geburtsurkunde erforderlich).

  • Welche Gebühren fallen an?

    vorl. BPA: 10,00 €
    vorl. RP:  26,00 €