Wohnungsbauförderung - Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungMit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 1. September 2006 ("Föderalismusreform") ist die soziale Wohnraumförderung in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder übergegangen. Soweit das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) des Bundes nicht durch landesrechtliche Regelungen ersetzt wird, bleibt es weiterhin gültig.
In Rheinland-Pfalz gilt zwischenzeitlich das Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFg) vom 22.11.2013.
Umfangreiche Auskunft über aktuelle Förderprogramme von Bund und Ländern sowie Finanzierungsmöglichkeiten erhalten sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Förderdatenbank)
Siehe auch:
- Wohnraumförderung - Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum
- Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau
- Wohnraumförderung - Modernisierung von Wohnraum
Allgemeine Informationen zur Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz: http://www.isb.rlp.de
Auskünfte erteilen auch die örtlichen Kommunalverwaltungen.Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nieder-OlmSozialwohnungen sind öffentlich geförderte Wohnungen, die nur von Personen, die in Besitz eines Wohnberechtigungsscheines sind, bezogen werden können.
Öffentlich geförderte Wohnungen, für die die jeweilige Ortsgemeinde ein Vorschlagsrecht hat, gibt es in Eigentum der Rhein-Pfalz-Wohnen GmbH in Nieder-Olm und in Ober-Olm.An wen muss ich mich wenden?- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung