Fischereischein Ausstellung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nieder-Olm

    a) Jugendfischereischein

    Für Personen, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Fischereischein ist nur jeweils für 1 Jahr gültig; Gültigkeitsdauer kann verlängert werden.

    Gebühr: 5,60 €

    Zur Beachtung
    1.Der Jugendfischereischein gibt die Berechtigung, in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins den Fischfang auszuüben. Bei Personen, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Fischereiinhaber stets bereit und in der Lage sein, unmittelbar einzugreifen. Personen vor Vollendung des zehnten Lebensjahres ist das Abködern lebender Fische und das Betäuben und Töten von Fischen nicht erlaubt.

    2.Die Inhaberin oder der Inhaber des Jugendfischereischeins hat diesen bei der Ausübung des Fischfangs bei sich zu führen und ihn den Bediensteten der Fischereibehörden, der örtlichen Ordnungsbehörden, den nebenamtlich bestellten Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufsehern, den Fischereiberechtigten, Fischereipächterinnen oder Fischereipächtern und den amtlich verpflichteten Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufsehern vorzuzeigen, gegebenenfalls auszuhändigen.

    b) Fischereischein ab Vollendung des 16. Lebensjahres

    Jahresfischereischein oder für 5 Jahre gültiger Schein möglich; Gültigkeitsdauer kann verlängert werden. Voraussetzung für Ausstellung ist die Ablegung der Fischerprüfung; möglich nach Vollendung des 14. Lebensjahres. Anmeldung ist an Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Untere Fischereibehörde, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim zu richten (siehe auch Vordruck).

    Gebühr: Jahresfischereischein 9,00 € 
                für 5 Jahre gültig 35,00 €

    c) Erforderlich für a) und b) ist ein Passbild.
    Der Fischereischein kann formlos beantragt werden.

    Zur Beachtung bei Sonderfischereischeinen
    1.
    Der Sonderfischereischein gibt die Berechtigung, in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins den Fischfang auszuüben.

    2.
    Die Inhaberin oder der Inhaber des Sonderfischereischeins hat diesen bei der Ausübung des Fischfangs bei sich zu führen und ihn den Bediensteten der Fischereibehörden, der örtlichen Ordnungsbehörden, den nebenamtlich bestellten Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufsehern, den Fischereiberechtigten, Fischereipächterinnen oder Fischereipächtern und den amtlich verpflichteten Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufsehern vorzuzeigen, gegebenenfalls auszuhändigen.


    Gebühr: Sonderfischereischein 9,00 €

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Ausweisdokument
  • Rechtsgrundlage