Weinabsatzförderung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Die Menge und die Qualität des Lesegutes müssen täglich in einem ?Herbstbuch? festgehalten werden. Der Winzer stellt also die "Geburtsurkunde" eines jeden seiner Weine selbst aus. Im Herbst werden durch die Weinkontrolleure Mostproben in den einzelnen Gemeinden amtlich gezogen analytisch untersucht.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nieder-Olm
    Der Beitrag zur Weinabsatzförderung wird aufgrund des Landesgesetzes über die Erhebung einer Abgabe für die gebietliche Absatzförderung von Wein in der jeweils gültigen Fassung vom Bewirtschafter bzw. vom Nutzungsberechtigten erhoben.

    Als Erhebungsgrundlage dienen die Daten der EU-Weinbaukartei. Maßgeblich für die Abrechnung ist die Gesamtrebfläche des Bewirtschafters zum Stand 31.05. des Vorjahres. Flächenveränderungen nach diesem Stichtag können erst im folgenden Jahr zu einer Abgabenveränderung führen. Änderungen bei Rebflächendaten sollten die Weinbaubetriebe mit der zuständigen Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Weinbauamt Alzey, Gartenstr. 8, 55232 Alzey, klären.

    Die Festsetzung des Beitrages erfolgt über den Steuerbescheid der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm.

    Weitere Fragen werden wir Ihnen gerne telefonisch oder bei einer Vorsprache in unserem Büro beantworten.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende