Personalausweis bei Verlust neu beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden

    • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
    • der Polizei.

    Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie

    • über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
    • kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.

    Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

    Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

    Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.

    Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nieder-Olm

    Eine Verlustanzeige wird ausgestellt, bei Verlust von z.B. Führerschein, Kfz-Schein und sonstigen Dokumenten oder Sachen. Für die Anzeige ist wichtig der Tag des Verlustes, eine Beschreibung des Gegenstandes und sofern bekannt der Ort des Verlustes.
    Der Verlust über Bundespersonalausweise, vorläufige Bundespersonalausweise, Reisepässe, vorläufige Reisepässe, Kinderausweise und in-/ausländischen Identitätspapieren ist der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Ihrer Ortsgemeindeverwaltung oder der zuständigen Polizeibehörde persönlich anzuzeigen.

    Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

    Das Wiedererlangen des Ausweises/Passes ist ebenfalls mitzuteilen. Der wiedererlangte Ausweis ist zurückzugeben, falls zu dieser Zeit bereits ein neuer Ausweis/Pass beantragt wurde.

  • Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Personalausweis verloren und dies entsprechend gemeldet.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass 
    • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 37,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.

    Gebühr: 22,80 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.

    Gebühr: 10,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Für den vorläufigen Personalausweis.

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.

    Gebühr: 30,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.

    Gebühr: 15,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.

    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.