Erhaltungs- und Gestaltungssatzung nicht für Ober-Olm und Sörgenloch

  • Leistungsbeschreibung

    Im alten Ortskern haben die Gemeinden zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes Festsetzungen über die Erhaltung baulicher Anlagen und Anforderungen gestalterischer Art an bauliche Anlagen und Werbeanlagen getroffen.

    Bauliche Maßnahmen aller Art, die nach außen optisch wirksam in Erscheinung treten, (auch Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen) sind bezüglich ihrer Gestaltung so auszuführen, dass sie sich ins historische Ortsbild einfügen.


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Zuständige Mitarbeitende