Landwirtschaftskammerbeiträge

  • Leistungsbeschreibung

    Der Landwirtschaftskammerbeitrag wird aufgrund des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

    Bemessungsgrundlage ist der im Grundsteuermeßbescheid des Finanzamtes festgesetzte Meßbetrag für die Erhebung der Grundsteuer A und der von der Landwirtschaftskammer festgesetzte Hebesatz.

    Die Festsetzung des Beitrages erfolgt über den Steuerbescheid der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm. Der Landwirtschaftskammerbeitrag ist vom Eigentümer zu entrichten.

    Weitere Fragen werden wir Ihnen gerne telefonisch oder bei einer Vorsprache in unserem Büro beantworten.

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