Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde kann beantragen, wer

    einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" und / oder
    einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl" besitzt.
    Den Antrag auf Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung erhalten Sie durch Vorsprache, telefonische Anforderung, im Bürgerbüro oder durch Ausdruck des Formulars Nr. 2.2.5.
    Diesem Antrag ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) beizulegen.

    Diese Ausnahmegenehmigung sowie der blaue Parkausweis haben ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 3 Jahren.

    Sofern Sie in Ihrem Schwerbehindertenausweis lediglich den Vermerk "G" eingetragen haben, dieser Ausweis und die Untersuchungsunterlagen des Versorgungsamtes älter als 10 Jahre sind, empfihlt es sich einen Neufeststellungsantrag beim Versorgungsamt zu stellen.


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