Regenwasserspeicheranlagen, Zisternen

  • Leistungsbeschreibung

    Seit 1995 bezuschußt die Verbandsgemeinde Nieder-Olm den freiwilligen Einbau von Zisternen auf Privatgrundstücken. Hiervon ausgenommen sind die Neubaugebiete, in denen aufgrund der Vorgaben des Bebauungsplanes der Einbau von Zisternen zwingend vorgeschrieben ist. Voraussetzung für die Förderung ist eine Mindestgröße der Zisterne von 3 cbm (3.000 l), die Höchstgrenze der Bezuschussung liegt bei 10 cbm (10.000 l). Der von der Verbandsgemeinde gezahlte Zuschuss liegt bei 55,00 €/cbm. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Antragsformulare sind bei den zuständigen Sachbearbeitern erhältlich.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende