Beiträge Weinbergshut

  • Leistungsbeschreibung

    Die Beiträge zur Weinbergshut werden aufgrund der von der jeweiligen Ortsgemeinde erlassenen Beitragssatzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung der Kosten des Weinbergsschutzes in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

    Der Beitragspflicht unterliegen alle im Außenbereich der jeweiligen Ortsgemeinde gelegenen Grundstücke, die vom Feld- und Weinbergsschutz dadurch einen besonderen Vorteil haben, daß sie weinwirtschaftlich nutzbar sind.

    Die jährlich entstandenen Kosten für den Weinbergsschutz werden zu 100 % auf den Eigentümer des Grundstücks umgelegt. Die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Beiträge ist die Grundstücksgröße der im Ertrag stehenden Weinberge (= 3. Jahr nach der Pflanzung).

    Die Festsetzung des Beitrages erfolgt über den Steuerbescheid der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm. Der Beitrag ist vom Eigentümer zu entrichten.

    Weitere Fragen werden wir Ihnen gerne telefonisch oder bei einer Vorsprache in unserem Büro beantworten.

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