Deutscher Weinfonds

  • Leistungsbeschreibung

    Die Beiträge zum Deutschen Weinfonds werden aufgrund der Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechtes und des Gesetzes zur Reform des Weinrechts in der jeweils gültigen Fassung vom Bewirtschafter bzw. vom Nutzungsberechtigten erhoben.

    Als Erhebungsgrundlage dienen die Daten der EG-Weinbaukartei. Maßgeblich für die Abrechnung ist die Gesamtrebfläche des Bewirtschafters zum Stand 31.05. des Vorjahres. Flächenveränderungen nach diesem Stichtag können erst im nächsten Jahr zu einer Abgabenveränderung führen. Änderungen bei Rebflächendaten sollten die Weinbaubetriebe mit der zuständigen Landwirtschaftskammer Rheinland Pfalz, Weinbauamt Alzey, Gartenstr. 8, 55232 Alzey, klären.

    Die Festsetzung des Beitrages erfolgt über den Steuerbescheid der Verbandsgemeindeverwaltung.

    Weitere Fragen werden wir Ihnen gerne telefonisch oder bei einer Vorsprache in unserem Büro beantworten.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende