Wiederaufbaukasse

  • Leistungsbeschreibung

    Der Beitrag zur Wiederaufbaukasse wird aufgrund des Weinbergsaufbaugesetzes in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

    Bemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Grundstücksflächen der im Verbandsgemeindegebiet gelegenen landwirtschaftlich genutzten Flächen.

    Die Festsetzung des Beitrages erfolgt über den Steuerbescheid der Verbandsgemeindeverwaltung. Die Beiträge zur Wiederaufbaukasse sind vom Eigentümer zu entrichten.

    Weitere Fragen werden wir Ihnen gerne telefonisch oder bei einer Vorsprache in unserem Büro beantworten.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende