Abstammungsurkunde
Leistungsbeschreibung
Die Abstammungsurkunde wurde zum 01.01.2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch einen beglaubigten Registerausdruck des Geburtseintrags festgestellt werden.
Die Abstammungsurkunde diente zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie enthält zusätzliche Angaben (wie beispielsweise Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption), die nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt sind.
Die Abstammungsurkunde war bei Eheschließungen erforderlich, da darüber die leiblichen Eltern festgestellt werden konnten. In der Geburtsurkunde sind lediglich die rechtlichen Eltern vermerkt. Die Aufgabe der Abstammungsurkunde war es, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nieder-OlmDie Ausstellung einer Geburtsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 10,00 Euro, das zweite und jedes weitere mit beantragte Stück 5,00 Euro.