Wahlhelfer selbst anmelden

  • Leistungsbeschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist eine Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Auskünfte erteilt das Wahlamt der Verbandsgemeinde.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende