Informationen der Verbandsgemeinde Nieder-Olm zu vermehrten Rattensichtungen


Grundsätzlich verantwortlich sind der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin. Bei Sichtung von Ratten in Gärten müssen diese selbst Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen ergreifen. Mieter sollten sich an ihre Vermieter wenden, um geeignete Maßnahmen zu veranlassen.

Sind Ratten auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen zu sehen, liegt die Zuständigkeit bei der jeweiligen Ortsgemeinde, Stadt oder Verbandsgemeinde. Kommen die Ratten aus dem öffentlichen Kanal, ist der Abwasserzweckverband „Untere Selz“ (AVUS) verantwortlich. Bei Ratten aus privaten Grundstücksentwässerungsanlagen ist wiederum der Eigentümer selbst zuständig.

Der AVUS ist nur für den Bereich der öffentlichen Kanalisation verantwortlich und setzt dort eine dauerhafte Rattenbekämpfung um. Dabei werden gezielt in Kontrollschächten Köderschutzboxen eingesetzt, die regelmäßig kontrolliert und bestückt werden. Diese Boxen sind so konstruiert, dass die Giftköder nicht mit Abwasser in Berührung kommen und somit nicht in den Wasserkreislauf gelangen können. Bei konkreten Meldungen über Rattenbefall in öffentlichen Kanälen, in denen noch keine Köderschutzboxen eingebaut sind, werden diese gezielt durch den AVUS eingebaut und überprüft.

Bei Rattensichtungen an öffentlichen Orten oder wenn ein Dritter der Verursacher ist, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Bürgerdienste der Verbandsgemeinde Nieder-Olm. Ansprechpartner sind Frau Hambach-Spiegler und Herr Seufert. Zudem kann auch das Gesundheitsamt Schritte zur Rattenbekämpfung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes anordnen.

Ziel aller Maßnahmen ist es, die Rattenpopulation zu begrenzen. Die Reduzierung des Nahrungsangebots ist dabei entscheidend, da die Nester sich meist in der Nähe von Nahrungsquellen befinden. Aus Kanalverfilmungen ist ersichtlich, dass sich selten Nester innerhalb des öffentlichen Kanals befinden. Ratten nutzen diesen jedoch gerne als Transportwege.

Eine ausschließliche Bekämpfung im Bereich der öffentlichen Kanalisation reicht nicht aus, um die Rattenpopulation zu reduzieren. Jede Person kann dazu beitragen, indem sie folgende Punkte beachtet:

  • Keine Küchen- und Essensabfälle über die Kanalisation entsorgen
  • Komposthaufen, wenn möglich, verschließen und offene Komposter kontrollieren
  • Kein übermäßiges Füttern von Enten, Tauben etc., da Futterreste Ratten anziehen
  • Müllsäcke, Mülltonnen und Müllcontainer erst am Tag der Leerung auf die Straße stellen und verschlossen halten

Die Verbandsgemeindeverwaltung bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihre Aufmerksamkeit und Mithilfe in dieser Angelegenheit.