Aus diesem Grund möchten wir daran erinnern, nötige Rückschnitte noch bis zum 28. Februar 2026 durchzuführen. Es sind insbesondere Behinderungen durch überhängende Äste und breit gewachsenen Hecken an Kreuzungen, Einmündungen, sowie Fuß- und Radwegen zurückzuschneiden. Auch bitten wir darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenlaternen zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer freigehalten werden.
