Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung


Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung

Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm möchte Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen positive Rahmenbedingungen für ihre Klimaschutzaktivitäten schaffen. Ein eigenes Förderprogramm der Verbandsgemeinde ist daher auch Teil des durch die Nationale Klimaschutzinitiative geförderten Klimaschutzkonzepts und gilt als Meilenstein der Maßnahmenumsetzung. 

Mit der Einführung der Förderrichtlinie „Klimaschutz und Klimaanpassung“ gewährt die Verbandsgemeinde Nieder-Olm Fördermittel für die Durchführung energetischer Sanierungen an bestehenden Wohngebäuden und zur lokalen Unterstützung der Verbreitung von Elektromobilität sowie erneuerbaren Energieträgern.

Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm verfügt mit Einführen dieser Förderrichtlinie erstmalig über ein zusammenhängendes Förderprogramm. Die Richtlinie wurde in Rücksprache mit anderen Klimaschutzmanagern von Verbandsgemeinden der Region Rheinhessen-Nahe und in Anlehnung an deren Förderrichtlinien ausgearbeitet. Begleitet wurde dieser Prozess vom Klimaschutzmanagement des Instituts für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS).

Förderfähig sind verschiedene Maßnahmen, die den Klimaschutz und die Klimaanpassungen in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm unterstützen. Die Bedingungen sind jeweils der Förderrichtlinie und dem „Antragsformular Klimaschutz" zu entnehmen.

Die Gewährung der Zuschüsse ist eine freiwillige Leistung der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, auf deren Bewilligung kein Rechtsanspruch besteht und erfolgt im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Sobald die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgeschöpft sind, können keine Anträge mehr angenommen werden.

Die Umsetzung ist ein weiterer wichtiger Beitrag der Verbandsgemeinde Nieder-Olm zum Erreichen der Ziele des „Nationalen Aktionsplans Energie“, der beinhaltet, den Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 annährend klimaneutral zu sanieren und Treibhausgasemissionen in Deutschland um mindestens 80% zu senken.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an den Bereich Klimaschutz der Verbandsgemeinde unter klimaschutz@vg-nieder-olm.de wenden. Die Anträge können postalisch eingesendet oder ebenfalls an die genannte E-Mail-Adresse geschickt werden.  

Bitte beachten Sie, dass unser Fördertopf für das Jahr 2023 vollständig erschöpft ist und keine Anträge mehr entgegengenommen werden können.  Ab dem 01.01.2024 wird der Fördergegenstand 6.2.4.1 Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher nicht mehr gefördert.