Einfaches Führungszeugnis

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Allgemeines:
    Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

    • das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
    • das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)

    Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nieder-Olm

    Für die Beantragung eines FZ ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.
    Das FZ kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm im Bürgerbüro während der Sprechzeiten beantragt werden.

    Zur Beantragung eines FZ der Belegart: N (für private Zwecke) ist ihr Bundespersonalausweis / Reisepass erforderlich.

    Bei Beantragung eines FZ der Belegart: O (FZ zur Vorlage bei einer Behörde; Übersendung unmittelbar an die Behörde) sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    Bundespersonalausweis / Reisepass
    Anschrift der Behörde
    Verwendungszweck des FZ

    Die Verarbeitung erfolgt online zum Bundeszentralregister. Von dort wird das FZ erstellt und innerhalb von etwa 2 Wochen übersandt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass. 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Nein

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nieder-Olm

    13,00 €

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten.

  • Rechtsgrundlage