Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten


Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm informiert daher in Funktion als interne Meldestelle i.S.d. vorgenannten Gesetzes darüber, dass ab dem 17.12.2023 entsprechende Meldekanäle eingerichtet und über die Website der Verbandsgemeinde www.vg-nieder-olm.de abrufbar sind. 

(Schriftliche Meldungen sind über die Homepage möglich, mündliche Meldungen können unter der nachfolgenden Telefonnummer abgegeben werden: 06136-69 – 111050). 

Die externe Meldestelle ist beim Bundesamt für Justiz (BfJ) angesiedelt. Meldungen an die externe Meldestelle können über die Website www.bundesjustizamt.de unter „Hinweisgeberstelle“ erfolgen.