Afrikanische Schweinepest: Veterinäramt verfügt Lockerungen beim Thema Jagd


Das Veterinäramt hat daher einige Lockerungen im Bereich der Jagd verfügt und diese in einer aktualisierten Allgemeinverfügung niedergeschrieben. Demnach sind Bewegungsjagden wie Treib- und Drückjagden sowie Erntejagden in der Sperrzone I wieder möglich. Diese sind jetzt grundsätzlich auch auf Wildschweine zulässig, müssen jedoch 14 Tage vorher angezeigt werden. Die Kreisverwaltung hat damit die Möglichkeit, tagesaktuell die Seuchenlage in Hinblick auf Verschleppungsrisiken durch diese Jagdformen zu bewerten und, wenn nötig, Maßnahmen zur Prävention zu adressieren.

Weitere Informationen zur "Afrikanischen Schweinepest" im Landkreis Mainz-Bingen finden Sie hier

Text: Kreisverwaltung Mainz-Bingen