Die Burgstraße wird fortan vollständig als Anliegerstraße ausgewiesen. In der Lindenstraße betrifft die Regelung den Abschnitt von der Kreuzung Karl-Sieben-Straße bis zur Kreuzung Wilhelm-Holzamer-Weg. Die Durchfahrt ist in diesen Bereichen ausschließlich Anwohnerinnen und Anwohnern, Grundstückseigentümern, Besucherinnen und Besuchern der Anlieger, dem Lieferverkehr, Handwerksbetrieben, Pflegediensten, Rettungsdiensten sowie weiteren berechtigten Fahrzeugen gestattet.
Mit der Einführung der neuen Regelungen soll vor allem der Bring- und Abholverkehr vor den Schulen deutlich reduziert werden. Weniger Fahrzeuge im unmittelbaren Schulumfeld tragen dazu bei, die Verkehrssituation zu entspannen und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.
Damit berechtigte Fahrzeuge zukünftig eindeutig erkannt werden können, benötigen Anliegerinnen und Anlieger eine Zufahrtsberechtigung. Bei Fragen zum neuen Verkehrskonzept oder zur Ausstellung der Zufahrtsberechtigungen stehen die Mitarbeitenden der Straßenverkehrsbehörde unter 06136 69 13170 sowie per E-Mail an Marianne.Diefenthaeler@vg-nieder-olm.de gerne zur Verfügung.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und bedankt sich für das Verständnis.

