Anforderungen an die Projektidee – Wichtig ist, dass…
- der Ort der Umsetzung im LEADER-Gebiet liegt.
- die Idee in die Entwicklungsstrategie der Region passt.
- die Idee möglichst viele Punkte bei den Auswahlkriterien erreicht.
- mit der Umsetzung des Projektes noch nicht begonnen wurde.
- die förderfähigen Ausgaben max. 20.000 Euro Netto betragen. Die Förderung muss mindestens 2.000 Euro umfassen. Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.
- Rechnungen unter 100 Euro nicht förderfähig sind.
- ein projektbezogener Vertrag zwischen Projektträger und LAG Rheinhessen abgeschlossen werden muss.
- die Abrechnungsunterlagen des Projekts bis spätestens 31. Oktober 2026 einzureichen sind und das Projekt bis dahin umgesetzt ist.
Wer kann einen Antrag stellen und von der Förderung profitieren?
- Privatpersonen (30 oder 40 % der Nettogesamtkosten)
- Öffentliche Träger (60 oder 70 % der Nettogesamtkosten)
- Gemeinnützige Vereine und Organisationen (50 oder 75 % der Nettogesamtkosten)
Wie läuft die Förderung ab?
- Kontaktaufnahme zur LAG-Geschäftsstelle: Erstes Beratungsgespräch zur Einschätzung, ob die Projektidee zu den Entwicklungszielen der LAG Rheinhessen passt.
- Einreichung des ausgefüllten Förderantrags und weiterer erforderlicher Unterlagen bis zum 01. Juni 2026 bei der LAG-Geschäftsstelle.
- Prüfung der Förderfähigkeit durch die LAG-Geschäftsstelle: Bewertung anhand der Auswahlkriterien und Projektauswahl durch den Vorstand der LAG Rheinhessen. Die Auswahlentscheidung erfolgt im Wettbewerbsverfahren.
- Abschluss eines Vertrages zwischen dem Antragssteller und der LAG Rheinhessen über die Unterstützung eines Kleinstprojektes im Rahmen des Regionalbudgets. Es darf gestartet werden!
- Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege (Rechnungen, Kontoauszüge, Verwendungsnachweis) bei der LAG-Geschäftsstelle bis 31. Oktober 2026.
Notwendige Unterlagen
- Förderantrag im Original unterzeichnet
- Sanktionsvertrag in 2-facher Ausfertigung im Original unterzeichnet
- Angebote zur Kostenplausbilisierung
- Finanzierungsbestätigung bzw. positive Stellungnahme der Kommunalaufsicht
- Ggf. Eigentumsnachweis
- Ggf. Genehmigungen (z. B. Bau, Denkmalschutz, Naturschutz)
Online-Infoveranstaltung am 20. Mai um 18:30 Uhr
Um weiterführende Fragen zu beantworten und noch mehr Informationen an Interessierte weiterzugeben, findet am Abend des 20. Mai 2026 eine Online-Infoveranstaltung statt. Personen, die an dieser teilnehmen möchten, können sich per E-Mail an lag@alzey-worms.de anmelden.
Alle Informationen zum 2. Regionalbudget-Aufruf sind auf der Website des LAG Rheinhessen noch einmal aufgeführt.
Adresse für Projekteinreichungen und Rückfragen:
Lokale Aktionsgruppe Rheinhessen
c/o Kreisverwaltung Alzey-Worms
Regionalmanagerin Magdalena Haag
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Tel.: 06731 408-1023
Fax: 06731 408-1500
E-Mail: lag@alzey-worms.de
