Lärmaktionsplan – Beschränkungen von Flugbewegungen zum Klima- und Gesundheitsschutz


Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes empfiehlt die WHO für den Luftverkehr Werte für den Tag-Abend-Nacht Lärmindex (LDEN) von 45 db(A) LDEN und 40 db(A) LNight für den Nachtfluglärm. Diese Werte werden an der Fluglärmmessstation des Deutschen Fluglärmdienstes (www.dfld.de) in Ober-Olm weiterhin überschritten.

„Der Schutz der Gesundheit vor Fluglärm steht bei uns an aller erster Stelle. Dem müssen sich wirtschaftliche Zielsetzungen unterordnen. Die derzeitige Rechts- und Genehmigungslage für den Frankfurter Flughafen, mit jährlich 701.000 Starts- und Landungen, darf keinesfalls ausgeschöpft werden. Auch der Klimaschutz profitiert von weniger Flugbewegungen“, begründet Bürgermeister Ralph Spiegler.

Spiegler verweist auf die hohe Fluglärmbelastung bei Ostwind durch das Eindrehen und die langen Endanflüge über Stadecken-Elsheim, Essenheim, Ober-Olm und Klein-Winternheim. Zusammen mit der Südumfliegung werden darüber hinaus bei Westwind vor allem die Stadt Nieder-Olm, Ober-Olm und Klein-Winternheim mit Fluglärm belastet, so dass für die beide letztgenannten Orte eine Fluglärmbelastung an 365 Tagen im Jahr besteht.

„Die Lärmaktionsplanung muss die ganze Region, die unter Fluglärm leidet, mit einbeziehen. Notwendig sind darüber hinaus ein Landeverbot für besonders laute, drei- und vierstrahlige Flugzeuge nach dem Beispiel der Flughäfen von Tel Aviv und Maastricht und eine jährliche Reduzierung der Slots für Starts und Landungen um drei Prozent, auch um den Forderungen des Klimaschutzgesetzes für den Verkehrsbereich nachzukommen“, erklären Spiegler, die 1. Beigeordnete, Doris Leininger-Rill und der Fluglärmbeauftragte der VG, Bernd-Olaf Hagedorn.
Stellungnahme der Verbandsgemeinde Nieder-Olm