Wohnsitz Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-OlmDie Abmeldepflicht der Hauptwohnung im Zuge eines Umzuges ist seit dem 01.06.2004 entfallen.
Eine Abmeldung ist nur noch bei einem Wegzug ins Ausland sowie bei Auszug aus einer Nebenwohnung erforderlich.
Ihre Abmeldung haben Sie persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm oder Ihrer Ortsgemeindeverwaltung anzuzeigen.Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-OlmBundespersonalausweis, Reisepass, Kinderausweis
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.